Beiträge und Gebühren
Beitragsordnung des Vereins „mein badenova e.V.“
§ 1
Beiträge und Entgelte werden in Ausführung des § 4 der Satzung des Vereins „mein badenova e.V.“ vom 20. November 2006 nur nach der folgenden Beitragsordnung erhoben.
§ 2
(1) Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen ab dem 18. Lebensjahr beträgt monatlich 7,50 Euro.
(2) Der Beitrag für Kinder im Alter von 6 – 17 Jahren beträgt monatlich 4,00 Euro.
(3) Kinder unter 6 Jahren sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
(4) Für verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen verringert sich der monatliche Mitgliedsbeitrag für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner auf 4,00 Euro.
(5) Bei Familien mit mehr als 1 Kind (bis 17 Jahre) sind die weiteren Kinder (bis 17 Jahre) beitragsfrei, wenn beide Eltern oder Lebenspartner Mitglied sind. Ist nur ein Elternteil oder Lebenspartner Mitglied, so bezahlen 2 Kinder (bis 17 Jahre) Mitgliedsbeitrag, weitere Kinder (bis 17 Jahre) sind beitragsfrei.
(6) Tourismusbetriebe (Hotels, Gaststätten, Pensionen) zahlen folgenden Mitgliedsbeitrag jährlich:
bis 10 Betten 50,00 Euro
11 bis 50 Betten 100,00 Euro
über 50 Betten 150,00 Euro
Gäste des jeweiligen Tourismusbetriebes erhalten dann beim Besuch des Freizeitbades badenova einen um 50 Prozent vergünstigten Eintrittspreis.
(7) Erfolgt die Aufnahme in den Verein später als zum 01.01. eines Jahres, so ist für jeden angefangenen Monat der Mitgliedschaft der Monatsbeitrag zu entrichten.
(8) Der Verein zieht die jeweils fälligen Beiträge im Lastschriftverfahren ein. Die monatlichen Beiträge werden einmal jährlich, möglichst bis zum 31.3. eines jeden Jahres, eingezogen. Eine Einzugsermächtigung zu Gunsten des Vereins ist bei Begründung der Mitgliedschaft zu erteilen. Die Kosten für Rücklastschriften und Fehlbuchungen trägt der Verursacher.
§ 3
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 20. November 2006 beschlossen und tritt am gleichen Tag in Kraft.
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